Auf dem Grundstück im Stadtteil Lutherviertel stehen drei viergeschossige Stadthäuser mit insgesamt 2 Gewerbeeinheiten und 38 Wohnungen. Die 2 Gewerbeeinheiten und 38 Wohneinheiten stehen laut erfolgter Aufteilung dem Verkäufer zu. Nach der Teilungserklärung gemäß § 8 des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) werden Eigentumswohnungen gebildet. Der Grundstückseigentümer teilt das Eigentum an diesen Grundstücken gemäß § 8 WEG in der Weise auf, dass mit jedem Miteigentumsanteil das Sondereigentum an einer in sich geschlossenen Wohnung bzw. Gewerbeeinheit verbunden ist. Die Teilungserklärung wird dem Grundbuchamt zum Vollzug vorgelegt. Die denkmalgeschützten Objekte entstanden um 1956.